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Beiträge [ 5 ]

Thema: Heise-Urteil

Ist das mit dem Heise-Urteil nicht der Hammer?

Wie soll man denn da noch rechtens ein Forum betreiben, wenn man nicht 24h am Tag zwischen Kaffee-Automat und Rechner verbringt?!?

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Re: Heise-Urteil

Gar nicht....
Aber es passt schon: Seit Jahren gibt sich die Rechtsprechung in diesem Bereich als ahnungsloser Buettel der Industrie, ohne zu ueberlegen, was man fuer einen Schaden damit anrichtet.
Ist genau so wie damals bei der Abmahnung wegen eines Links auf allofmp3.com. Ein Link! Keine Lobeshymne.....

Ich bin sowas von froh, dass ich nicht in Deutschland sitze....

Re: Heise-Urteil

Tobi schrieb:

Ich bin sowas von froh, dass ich nicht in Deutschland sitze....

Haste noch ein Zimmer frei? big_smile

Ich glaube nicht, dass sich das Urteil in der folgenden Instanz bestätigen wird. Dieses Urteil widerspricht zumindest der gängigen Rechtsprechung völlig.

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Re: Heise-Urteil

Naja, das oben erwaehnte Linkurteil steht auch noch.
Mit der haarstraeubenden Begruendung, dass ein link ja fast so waere, als haette man den Senf selbst zu verantworten.
Wenn ich also schreibe, dass es die Website www . allofmp3 . com gibt, ist das rechtlich OK. Ich muss nur aufpassen, dass man nicht draufklicken kann., indem ich z.B. Leerstellen einbaue. Sagt das Gericht, das offenbar davon ausgeht, dass der normale Computernutzer genau wie sie zu doof fuer Copy & Paste ist.

Nee, im Ernst, was so alles an Urteilen in D abgefallen ist, geht alles in die Richtung, das Meinungsfreiheit im Vergleich zu Geschaeftsinteressen einen feuchten Furz wert ist.
Ich wuerde also nicht auf den BGH wetten..... Das Hamburger LGH Urteil  ist zwar von schon brillanter Ahnungslosigkeit, aber das koennen die in Karlsruhe noch toppen, warts ab.... smile

Re: Heise-Urteil

Hmm, ich glaube dass man das mit der Linkkiste nicht unbedingt gleichsetzen kann. Da ging es ja um die Durchsetzung von Urheberrechten, was ich prinzipiell auch nachvollziehen kann, aber im Detail schon recht perverse Ausmaße angenommen hat.

Hier wurden im Gegensatz zur regulären Rechtsprechung die Interessen eines Einzelnen bestätigt. Das widerspricht meiner Meinung nach dem Grundsatz der "Gemeinschaftlichkeit". Desegen glaube, oder hoffe, ich, dass das Urteil in höherer Instanz wieder aufgehoben wird.

Beiträge [ 5 ]

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